Einführung
Die Verifizierung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren erfordert spezifische Kenntnisse, da Traumatisierungen wegen ihrer inneren Abkapselung sowie wegen des fragmentarischen Charakters traumatischer Erinnerung und des Vermeidungsverhalten Traumatisierter oft nur schwer ausreichend wahrzunehmen sind. Untersucher sollten die aktuellen wissenschaftlichen Forschungsergebnisse sowie die kulturspezifischen und rechtlichen Besonderheiten kennen und gegebenenfalls auch ihre eigene „trauma history“ bearbeitet haben.
Im Begutachtungsalltag werden diese Ziele oft nicht erreicht. Eine überregionale Gruppe erfahrener GutachterInnen (Arbeitsgruppe SBPM) hat Gutachtenstandards formuliert und ein Fortbildungscurriculum entwickelt. In Zusammenarbeit mit den Kammern für Ärzte und Psychologen werden bundesweit zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen für KollegInnen durchgeführt.
Wir stellen Ihnen auf dieser Website Materialien und Literatur zur Verfügung. Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an
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