Einführung
Flüchtlinge, die bei uns Schutz suchen, haben häufig Bürgerkrieg, Verfolgung
und Gewalt erlebt, ein großer Teil von ihnen leidet an psychisch reaktiven
Traumafolgestörungen, die im Asylverfahren nur unzureichend bemerkt werden.
Die Betroffenen werden dann nicht als besonders schutzbedürftig eingestuft.
Die Abklärung ihrer Erkrankungen erfordert spezifische Kenntnisse, da
Traumatisierungen wegen ihrer inneren Abkapselung sowie wegen des
fragmentarischen Charakters traumatischer Erinnerung und des
Vermeidungsverhalten Traumatisierter oft nur schwer ausreichend wahrzunehmen
sind.
Untersucher sollten entsprechend fortgebildet sein, die aktuellen
wissenschaftlichen Forschungsergebnisse sowie die kulturspezifischen und
rechtlichen Besonderheiten kennen und gegebenenfalls auch ihre eigene
„trauma history“ bearbeitet haben.
Wir, eine überregionale Gruppe erfahrener GutachterInnen (Arbeitsgruppe
SBPM), haben zu diesem Zweck Gutachtenstandards formuliert, ein
Fortbildungscurriculum entwickelt und in Zusammenarbeit mit den Kammern für
Ärzte und Psychologen bundesweit zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen
für KollegInnen durchgeführt.
Wir stellen Ihnen auf dieser Website Fortbildungsinformationen, Materialien
und Literatur zur Verfügung. Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an
hwgierlichs @ t-online . de oder f.haenel @ bzfo . de (siehe Mitglieder).
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